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Hier findest Du die häufigsten Fragen zum Ausbildungsbereich Psychotherapie (HPG)
Falls Deine persönlichen Fragen hiermit noch nicht beantwortet sind, kannst Du uns die Fragen gerne per email an kontakt(at)likamundi.de schicken oder uns anrufen unter Tel. 08362 - 92 11 97. Wir freuen uns auf Deine Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Selbststudium und Fernlehrgang bei der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie?
Grundsätzlich sind die Unterlagen des Selbststudiums und des Fernlehrgangs inhaltlich komplett gleich.
Die Unterschiede:
- Der Fernlehrgang enthält Korrekturaufgaben, die an unsere Schule eingeschickt werden. Auf diese Weise gibt es einen ständigen
Kontakt zu unseren Dozenten und für die Schüler einen Ansporn.
- Im Selbststudium gibt es keine Korrekturaufgaben als Hausaufgaben.
- Im Fernlehrgang sind das Einsteigerseminar und der Intensivkurs zur Prüfungsvorbereitung im Preis inbegriffen und Teil der Ausbildung.
- Im Selbststudium kannst Du als Schüler frei wählen, ob Du an den Seminaren teilnehmen möchtest und diese ggf. zusätzlich buchen.
- Der Fernlehrgang kann aus gesetzlichen Gründen nur in Raten gezahlt werden.
- Das Selbststudium kann in Ratenzahlungen, aber auch zu einem Gesamtpreis erworben werden.

Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Dauer der Ausbildung hängt ganz von Deinen Vorkenntnissen, von der investierten Zeit und Deinem Lerntempo ab. Wir rechnen normalerweise (nebenberuflich) mit ca. 2 Jahren Ausbildungszeit. Bei fundierten Vorkenntnissen oder höherem Zeitaufwand (Vollzeitstudium) kann man die Ausbildung sogar in einem Jahr abschließen.

Was darf ich als Heilpraktiker für Psychotherapie?
- Ich darf behandeln und diagnostizieren, aber nur psychische Leiden des Patienten.
- Es ist erlaubt, Körpertherapien, die sich auf die Behandlung psychischer Leiden beziehen, anzuwenden und dabei den Körper auch zu berühren.
- Es ist nicht erlaubt, Arzneimittel zu verschreiben.
Sobald ich auf körperliche Leiden oder Ursachen stoße, bin ich verpflichtet, an einen anderen Heilpraktiker oder Arzt zu verweisen.

Wie darf ich mich nach der bestandenen Überprüfung nennen?
Wir empfehlen die einfache Bezeichnung “HeilpraktikerIn für Psychotherapie”. Hier noch eine Liste von anderen möglichen Bezeichnungen. Wir empfehlen Dir aber, Dich auf jeden Fall mit Deinem Gesundheitsamt abzusprechen, um ganz auf der sicheren Seite zu sein. Der Begriff “Psychotherapeut” ist geschützt und darf auf keinen Fall verwendet werden!
- FachtherapeutIn für Psychotherapie (HPG)
- HeilpraktikerIn (Psychotherapie)
- Psychotherapie (HPG)

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