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Probeskripten
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Die
Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie
mit
den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die Möglichkeiten zur Ausbildung
im Bereich der Psychotherapie vor. Es folgt eine Übersicht der Inhalte,
die Sie erwarten:
1.
Die Ausbildung
- Präsenzunterricht in der Jahresgruppe
- Selbststudium
- Psychologischer Berater
- Intensivkurs
2. Die Inhalte der Ausbildung
3. Ergänzende Seminare
Wir
wünschen Ihnen viel Spaß beim Durchschauen!
Allgemeines
zur Ausbildung zum "Heilpraktiker für Psychotherapie"
Heilerlaubnis im Bereich Psychotherapie
nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)
Die Therapieerlaubnis nach dem HPG berechtigt, eine Praxis für Psychotherapie
zu führen und somit psychische Störungen zu diagnostizieren
und zu behandeln. Wenn Sie Ihre psychotherapeutischen Kenntnisse und Fähigkeiten
rechtlich abgesichert in eigener Praxis anwenden wollen, ist diese Ausbildung
auf Sie zugeschnitten.
Die Überprüfung durch den Amtsarzt ist eingeschränkt auf
den Bereich der Psychotherapie, und Sie dürfen nach bestandener Prüfung
ausschließlich auf diesem Gebiet tätig werden.
Was wird geprüft?
Es wird überprüft, ob die AnwärterIn eine "Gefahr
für die Volksgesundheit" darstellt. Das bedeutet im Wesentlichen,
dass sie den eigenen Tätigkeitsbereich von dem der approbierten Psychiater
und Psychotherapeuten abgrenzen kann. Bei der Prüfung muss nachgewiesen
werden, dass ausreichende Kenntnisse in Psychopathologie und psychiatrischer
Diagnostik vorhanden sind. Darüber hinaus geht es um die Befähigung,
die Patienten dem Krankheitsbild entsprechend psychotherapeutisch zu behandeln.
Deshalb ist zu empfehlen, neben der theoretischen Prüfungsvorbereitung
Praxisausbildungen im Bereich Psychotherapie zu absolvieren sowie Praktika
und Hospitationen einzubeziehen.
Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung an der Heilpraktikerschule Likamundi
Wir haben uns seit mehreren Jahren auf die Psychotherapie-Ausbildung
spezialisiert, weil sie uns am Herzen liegt. Nach unserem Empfinden sollte
jeder Heilpraktiker auch die psychischen Aspekte betrachten, um den Menschen
ganzheitlich behandeln zu können.
Neben unserer fundierten Vorbereitung auf die Überprüfung zum Heilpraktiker
für Psychotherapie bieten wir praktische Ausbildungen und Selbsterfahrung
im psychotherapeutischen Bereich an.
Sie sind bereits Heilpraktiker und wollen sich weiterbilden im Bereich
Psychotherapie?
Wenn Sie bereits Heilpraktiker sind, ist eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt
nicht mehr notwendig, da die Heil-erlaubnis auch für die Psychotherapie
gilt. In diesem Fall empfehlen wir unsere Psychotherapie-Ausbildung als
Weiterbildung, die eine zusätzliche Qualifikation in Ihrer Praxistätigkeit
bedeutet.
An unserer Schule bieten wir folgende Ausbildungen an:
- Vorbereitung auf die amtsärtzliche Prüfung im Fernlehrgang, Selbststudium
oder im Direktkurs:
12 Wochenenden innerhalb eines Jahres
- Ausbildung zum Psychologischen Berater (12 Wochenenden oder Fernlehrgang)
- Praxisausbildungen Psychotherapie (Klinische Hypnose, Traumarbeit,
Tiefenatmung)
Weitere Informationen zum "Heilpraktiker für Psychotherapie"
Wer glaubhaft versichert, sich in seiner Heiltätigkeit ausschließlich
auf den Bereich Psychotherapie zu beschränken, kann in den meisten Bundesländern
eine "eingeschränkte Heilerlaubnis" beantragen.
Ausgenommen sind zur Zeit die Bundesländer
- Schleswig Holstein,
- Bremen
- Sachsen-Anhalt
die sich auf den Standpunkt stellen, dass aufgrund des neuen Psychotherapeutengesetzes
die eingeschränkte Heilerlaubnis überflüssig geworden sei.
Die Mehrzahl der Bundesländer ist jedoch anderer Meinung und vergibt weiterhin
eine eingeschränkte Erlaubnis auf dem Gebiet Psychotherapie.
Für die Beantragung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt (wohnortabhängig)
benötigen Sie in der Regel:
- kurzer Lebenslauf
- Kopie Personalausweis (Nachweis, dass Sie über 25 Jahre alt sind)
- Abschlusszeugnis einer Schule (mindestens Hauptschul-
abschluss)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate), das die Eignung zur Berufsaussübung
bestätigt
- evtl. Bescheinigungen und Nachweise über bisherige psychotherapeutische
Aus- und Weiterbildungen und Praktika
Wie darf ich mich später nennen?
Als Berufsbezeichnung
ist nicht zulässig:
1) Heilpraktiker/in (nur bei uneingeschränkter Zulassung)
2) Psychotherapeut/in (nur bei Approbation nach Psychotherapeutengesetz)
Beide Titel sind rechtlich geschützt.
Folgende Bezeichnungen sind nach unser Kenntnis zulässig: - Praxis für
Psychotherapie (nach dem HPG)
- HeilpraktikerIn für Psychotherapie
- Psychotherapeutische/r HeilpraktikerIn nach dem HPG
Es empfehlen sich spezifische Formulierungen wie
- GesprächstherapeutIn
- GestalttherapeutIn
- FachtherapeutIn für Familienfragen usw.
Für
weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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LIKAMUNDI
Heilpraktikerschule
für
Heilpraktiker und Psychotherapie
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